• 18.03.2018
STECKBARE INSTALLATIONSTECHNIK 

Nachhaltigkeit und Installationsgeschwindigkeit sind ein Muss für elektrische Installationen in Gebäuden. Beides wird unter anderem durch den Einsatz von steckbaren Betriebsmitteln und steckbaren Installationsmaterialien erreicht.

Durch eine industrielle Vorfertigung kann die Installationszeit der Elektro-Infrastruktur wie auch die Einbindung der steckbar ausgeführten elektrischen Betriebsmittel und Leuchten deutlich reduziert werden. Andererseits können an einem steckbar ausgeführten System sehr schnell Änderungen und Erweiterungen vorgenommen werden, was die Installation zukunftssicher macht und etwaige Ausfallzeiten auf ein Minimum reduziert. Installationssteckverbinder sind in einer eigenen Produktnorm für die feste Installation in Gebäuden definiert, denn bei weitem nicht jeder Steckverbinder oder „Stecker“ ist für den Einsatz in der festen Installation geeignet.

BEGRIFFSBESTIMMUNG NORMEN

DIN EN 61535 (VDE 0606-200) vs DIN EN 61984 (VDE 0627): Der Anwendungsbereich der Produktnorm DIN EN 61535 (VDE 0606-200) für Installationssteckverbinder beschreibt eine sichere und dauerhafte Verbindung bei der Errichtung elektrischer Anlagen im Innenbereich. Diese Anforderungen sind auch Teil der Errichtungsbestimmung DIN VDE 0100 Teil 520. Somit werden durch Verwendung von Installationssteckverbindern nach DIN EN 61535 (VDE 0606-200) die Anforderungen für die Errichtung elektrischer Anlagen normativ eingehalten. Steckverbinder, die nicht dauerhaft für die feste Installation vorgesehen sind, sind in der Regel nach einer DIN EN Norm typgeprüft , z. B. DIN EN 61984 (VDE 0627). Hierbei handelt es sich um eine Sicherheitsnorm für Steckverbinder, für die es keine eigenen Produktnormen gibt. Daher ist der Anwendungsbereich auch sehr weit gefasst (z. B. bis 125 A pro Kontakt) und erstreckt sich von Leiterplattensteckverbindern bis hin zu schweren industriellen Steckverbindern. Um alle Varianten abzudecken, bietet diese Norm eine Vielzahl von Optionen, sodass je nach Applikation auch nur bestimmte Anforderungen von diesen Steckverbindern einzuhalten sind. Im Gegensatz hierzu müssen Installationssteckverbinder gemäß DIN EN 61535 (VDE 0606-200) für die dauernde Verwendung in Gebäuden bestimmte Kriterien erfüllen, die da z. B. sind: mechanische Verriegelung, Codierungen, Verpolungssicherheit, Schaltleistung, verstärkte bzw. doppelte Isolierung sowie Erwärmungsprüfungen mit erhöhten Prüfströmen.

ANSCHLUSS VON BETRIEBSMITTELN

Ist ein Betriebsmittel, welches für die ortsfeste Installation vorgesehen ist, ohne Anschlussleitung ausgeführt, muss die Anschlussmöglichkeit den Anforderungen der Errichtungsbestimmungen gemäß DIN VDE 0100 für die feste Installation genügen. Im Falle von ortsunveränderlichen Leuchten bietet ein Installationssteckverbinder gemäß DIN EN 61535 (VDE 0606-200) als Schnittstelle zur Leuchte neben einer sehr schnellen Installation einen entscheidenden Vorteil: Installationssteckverbinder erfüllen alle Anforderungen an die äußere Schnittstelle von Leuchten, weitere Prüfungen sind nicht erforderlich. Wird zum Beispiel für eine Leuchte ein Steckverbinder gemäß DIN EN 61984 (VDE 0627) verwendet, muss der Leuchtenanschluss zusätzlich bewertet werden, um zu prüfen, ob die Anforderungen aus der Betriebsmittelnorm für Leuchten (DIN EN 60598-1 (VDE 0711-1)) gegeben sind, was letztendlich zu weiteren Kosten und Zeit in einer Approbation führen kann.

DEFINITION FESTE INSTALLATION 

Für eine Installation und korrekte Betriebsmittelauswahl gemäß DIN VDE 0100 muss der Übergabepunkt von der festen hin zur nicht festen Installation definiert werden. Bei einigen Beispielen ist dies klar ersichtlich, wie etwa an der Wandsteckdose, die den Übergabepunkt bildet. Bis zu diesem Punkt ist die Elektrofachkraft für die Einhaltung der Errichtungsbestimmungen verantwortlich. Denn bis dort erfolgt die Absicherung in Deutschland i.d.R. mit 16 A sowie die Messung des Spannungsfalls. Der Querschnitt der Leitung muss mindestens 1,5 mm² betragen; größere Querschnitte hängen unter anderem von der Verlegeart ab. Nun bildet die Wandsteckdose ein einfach zu überblickendes Beispiel. Wesentlich komplexer erscheint das Beispiel der Leuchtenverkabelung in der Zwischendecke. Bei einer steckbar ausgeführten elektrischen Installation kommen für die Verteilung von Energie und Signalen Verteilerblöcke zum Einsatz, die mittels Installationssteckverbindern die elektrischen Verbraucher, zum Beispiel Leuchten, miteinander verbinden. In diesem Fall befindet sich das Ende der festen Installation am Ausgang des Verteilers (Pendant zur Abzweigdose), vorausgesetzt, die anzuschließende Leuchte ist fest mit der Leitung verbunden. Dies ist in der DIN VDE 0100 Teil 520 geregelt: Querschnitte von Leitungen, die fest mit dem Betriebsmittel verbunden sind, unterliegen der Produktnorm, in diesem Fall der DIN EN 60598-1 (VDE 0711-1), und befinden sich außerhalb der festen Installation. Somit kann hier je nach Verbraucher der Querschnitt reduziert werden oder zum Beispiel bei einer Leuchte mit Schutzklasse II der PE entfallen.

FEHLERHAFTER EINSATZ SCHUKO®

Mit der Begründung, die Anschlussleitung der Leuchte befinde sich außerhalb der festen Installation, werden für die elektrischen Verbindungen von Verbrauchern oftmals ortsveränderliche Mehrfachsteckdosen verwendet, die wiederum mittels SchuKo® Steckvorrichtungen entgegen der DIN VDE 0620-2-1:2016 in unzulässiger Weise hintereinander geschaltet werden. Das Hintereinanderstecken von ortsveränderlichen Mehrfachsteckdosen kann z. B. dazu führen, dass durch die gesamte Leitungslänge die Impedanz der Leitung so stark verändert wird, dass die Schutzorgane im Fehlerfall nicht mehr ansprechen und Brände entstehen können. SchuKo® Steckvorrichtungen sind Netzanschlussvorrichtungen für Betriebsmittel. Diese eignen sich nicht zum weiterverzweigten Verteilen. Etwas anders verhält es sich bei ortsunveränderlichen Mehrfachsteckdosen mit Verlängerungsmöglichkeit in der Durchgangsebene. Es handelt sich hier um eine lineare Verlängerung von Einbausteckdosen, die z. B. fest mit dem Schreibtisch verbunden sind. Bei der Berücksichtigung der Gesamtanschlussleistung von 3.500 Watt und bei einem maximalen Strom von 16 A ist lediglich noch die maximal zulässige Leitungslänge bzw. der Mindestquerschnitt zu beachten. 

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