
CE-Kennzeichnung von Maschinen
Sicher UNTERSTÜTZT –
CE-Kennzeichnung professionell begleitet
Maschinen mit CE-Kennzeichnung erfüllen die Anforderungen der EU-Richtlinien und gewährleisten einen sicheren Betrieb. Sie ist die Grundvoraussetzung für den Verkauf und Einsatz von Maschinen in Europa. Damit die Selbstdeklaration normenkonform erfolgt, ist ein strukturierter Konformitätsprozess erforderlich.
Wir unterstützen Sie dabei, diesen Prozess zu verstehen und sicher umzusetzen – von der Risikobeurteilung über Verifikation und Validierung bis hin zur vollständigen Dokumentation. Mit wertvollem Fachwissen und praxisnaher Unterstützung begleiten wir Sie aktiv in Ihrem Projekt.

WARUM UNTERSTÜTZUNG IM CE-PROZESS DEN UNTERSCHIED MACHT:
VON HERAUSFORDERUNGEN ZU CHANCEN MIT WIELAND
⚙️ DIE HERAUSFORDERUNG
CE-Konformität für eine neue Maschine erreichen – häufig gestellte Fragen:
- Normen und Richtlinien einhalten: Welche Vorschriften gelten für Ihre Maschine?
- Sicherheitskonzept optimieren: Wie kann es sowohl sicher als auch produktiv gestaltet werden?
- Maßnahmen korrekt dokumentieren: Welche Anforderungen müssen erfüllt sein?
- Verantwortlichkeiten klären: Wer ist geeignet, diese Maßnahmen durchzuführen?
🚀 DIE CHANCE
Ziehen Sie Ihre Prozesse glatt und demonstrieren Sie Professionalität:
- Prozesse klar definieren, um reibungslose Abläufe zu gewährleisten.
- Rechtliche Sicherheit erreichen, indem alle Normen erfüllt werden.
- Qualität und Zuverlässigkeit beweisen, um das Vertrauen der Kunden zu stärken.
- Internes Wissen nachhaltig aufbauen, damit Ihr Team langfristig unabhängig agieren kann.
🔧 DIE LÖSUNG
Wir sind Ihr Sparringspartner in allen Belangen der funktionalen Sicherheit:
- Beratung zu Normenkonformität und Rechtssicherheit, damit Sie bestens aufgestellt sind.
- Bewertung bestehender Dokumentation und Bestandsanlagen, um Sicherheitslücken zu schließen.
- Entwicklung professioneller Risikobeurteilungen, Verifikationen und Validierungen, maßgeschneidert für Ihre Maschinen.
- Überprüfung oder Erstellung der kompletten Dokumentation, um die CE-Konformität sicherzustellen.
- Schulungen und Workshops für Ihre Mitarbeiter, damit Ihr Team bestens vorbereitet ist.
STÄRKEN SIE IHR KNOW-HOW ZUR FUNKTIONALEN SICHERHEIT
MIT WISSEN VON WIELAND
Expertenwissen aus Normungsgremien
Unsere Referenten verbinden aktive Mitarbeit in Normungsgremien mit praktischer Projekterfahrung – so profitieren Sie von aktuellen Standards und echtem Praxis-Know-how.
Individueller Service mit Praxisbezug
Wir passen unsere Angebote an Ihre Bedürfnisse an. Senden Sie uns Ihre Fragen vorab – etwa für unsere TechTalks zur Maschinenverordnung mit konkreten Anwendungstipps.
Weltweite Unterstützung in Ihrer Sprache
Wir beraten und schulen in vielen Sprachen – z. B. Deutsch, Englisch, Spanisch, Chinesisch oder Polnisch (auf Anfrage) – für eine reibungslose Kommunikation weltweit.
Maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Herausforderungen
Ob Schulung, Service oder Beratung – auf Wunsch auch mit Follow-up-Terminen – wir begleiten Sie langfristig und praxisnah.
WEBINARREIHE ZUR FUNKTIONALEN MASCHINENSICHERHEIT
EFFIZIENT UND SICHER DURCH DEN CE-PROZESS
In unserer Webinar-Reihe erfahren Sie alles zu den neuesten Updates in der funktionalen Maschinensicherheit und dem CE-Konformitätsprozess. Schritt für Schritt führen unsere Experten Sie durch alle wichtigen Phasen – von der Risikobeurteilung bis zur Abschlussdokumentation.
- Webinar am 23.01.2025: Update ISO 13849-1 – was Hersteller und Betreiber jetzt wissen müssen
- Webinar am 20.02.2025: Der CE-Prozess im Überblick
- Webinar am 19.03.2025: Die Risikobeurteilung – effizient und praxisnah zur normenkonformen Sicherheit Ihrer Maschine
- Webinar am 25.03.2025: Sicherheitskonzept - Auswahl der passenden Sicherheitskomponenten für Ihr Sicherheitskonzept
- Webinar am 22.05.2025: Schnelle und einfache Realisierung von Bewegungsüberwachung für elektrische Antriebe nach EN 61800-5-2
- Webinar am 26.06.2025: Verifikation – Entwurf von Sicherheitsfunktionen mit SISTEMA
- Webinar am 01.07.2025: Validierung, Dokumentation, Bewertung und Abschlussbericht: Abnahmeprotokolle & Testing
- Webinar am 25.09.2025: Inspektion – Retrofit: wesentliche Veränderung und Umbau von Altmaschinen
- Webinar am 30.10.2025: Mastering Lockout / Tagout: 5 wesentliche Schritte für die Erstellung eines sicheren LOTO-Programms
SICHER DURCH DEN CE-PROZESS
– MIT UNSERER EXPERTISE AN IHRER SEITE
Wir begleiten Sie durch alle Phasen des CE-Kennzeichnungsprozesses – vom ersten Konzept bis zur finalen Inspektion. Mit unserer fachlichen Expertise sorgen wir für Normenkonformität und helfen Ihnen dabei, Zeit und Ressourcen zu sparen. Entdecken Sie, wie der CE-Prozess in 9 klar definierten Schritten strukturiert ist – damit Ihre Maschinen alle sicherheits- und gesetzeskonformen Anforderungen effizient erfüllen. Mit uns wird Ihr Weg zur CE-Kennzeichnung reibungslos, rechtssicher und zielgerichtet.


01 Recherche
Der erste Schritt zur CE-Kennzeichnung: Identifikation aller relevanten Normen und Richtlinien für Ihren Maschinentyp.

02 Risikobeurteilung
Gefährdungen systematisch analysieren und Risiken bewerten, um die Grundlage für das Sicherheitskonzept zu schaffen.

04 Safety Engineering
Umsetzung der technischen Schutzmaßnahmen und Entwicklung sicherheitsrelevanter Software basierend auf dem Konzept.

03 Sicherheitskonzept
Entwicklung eines normgerechten Sicherheitskonzepts, das Schutzmaßnahmen definiert und produktivitätsfördernd integriert.

05 Verifikation
Systematische Prüfung, ob die Schutzmaßnahmen alle Anforderungen des Performance Levels erfüllen.

07 Dokumentation
Zusammenführung aller Nachweise und Berichte, um die CE-Konformität zu dokumentieren und rechtlich abzusichern.

09 Inspektion
Regelmäßige Überprüfung und Nachlaufwegmessung, um langfristige Sicherheit und Normenkonformität zu gewährleisten.

06 Validierung
Praktische Überprüfung der Schutzmaßnahmen direkt an der Maschine, um die Funktionalität sicherzustellen.

08 Bewertung & Abschlussbericht
Erstellung eines umfassenden Abschlussberichts, der die Ergebnisse bewertet und Optimierungspotenziale aufzeigt.
BERATUNG UND SERVICES FÜR HERSTELLER UND BETREIBER
Egal, ob Sie Maschinen entwickeln, in Betrieb nehmen oder betreiben – Ihre Verantwortung im CE-Prozess ist entscheidend für die Sicherheit und Normenkonformität. Als Hersteller und Betreiber stehen Sie vor unterschiedlichen Herausforderungen, die wir gemeinsam mit Ihnen lösen.
HERSTELLER / INTEGRATOR
Als Hersteller oder Integrator tragen Sie die Verantwortung für die sichere Gestaltung Ihrer Maschinen. Dazu gehört:
- Einhaltung gesetzlicher Vorgaben: wie der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
- Effiziente Umsetzung aller Anforderungen: von der Risikobeurteilung bis zur CE-Konformitätserklärung.
Unsere Unterstützung: Wir beraten Sie umfassend zu allen Schritten, um Ihre Maschinen normgerecht und sicher auf den Markt zu bringen.
BETREIBER
Als Betreiber sind Sie dafür verantwortlich, dass Ihre Maschinen sicher und normgerecht betrieben werden. Typische Aufgaben sind:
- Regelmäßige sicherheitstechnische Bewertung: zur Überprüfung der Schutzmaßnahmen.
- Sicherstellung der Einhaltung von Standards: damit Ihre Maschinen den Anforderungen entsprechen.
Unsere Unterstützung: Wir prüfen Schutzsysteme, helfen bei der Gefährdungsbeurteilung und unterstützen Sie bei Retrofit-Projekten.
CONSULTING SERVICES für den CE-Prozess
Fachwissen abrufenIHR PARTNER MIT GLOBALER EXPERTISE
Wieland steht Ihnen mit einem globalen Netzwerk an Experten und fundiertem Wissen zur Seite. Wir unterstützen Sie dabei, die spezifischen Anforderungen zu verstehen und umzusetzen, sei es durch umfassende Beratung, spezialisierte Dienstleistungen oder praxisorientierte Schulungen.
Holen Sie sich Unterstützung bei der Entwicklung landesspezifischer Anforderungen – und bringen Sie Ihre Maschinen anschließend rechtssicher und effizient auf alle Märkte.

KONFORMITÄTSNACHWEIS NACH EU-RICHTLINIEN
Wenn Sie Maschinen oder Anlagen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) anbieten oder einführen möchten, sind klare Richtlinien und Normen einzuhalten. Dabei ist ein fundiertes Verständnis der gesetzlichen Anforderungen und ein reibungsloser CE-Konformitätsprozess entscheidend.

ZULASSUNGEN NATIONAL & INTERNATIONAL
Wollen Sie Maschinen oder Anlagen auch außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) vermarkten? Dann müssen Sie die nationalen Zulassungsanforderungen und Normen der jeweiligen Länder einhalten – von UL und CSA in Nordamerika bis hin zu CCC in China oder weiteren lokalen Regularien weltweit.


CE (Conformité Européenne)
Zeigt die Konformität eines Produkts mit den geltenden EU-Richtlinien und Vorschriften.
UKCA (UK Conformity Assessed)
Ersetzt das CE-Kennzeichen für den britischen Markt und bestätigt die Einhaltung britischer Normen.
EAC (Eurasian Conformity Mark)
Kennzeichnung für die Einhaltung technischer Vorschriften in der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU), einschließlich Russland, Belarus und Kasachstan.
CCC (China Compulsory Certificate)
Pflichtzertifizierung für bestimmte Produkte, die in China verkauft oder verwendet werden.
RCM (Regulatory Compliance Mark – Australien & Neuseeland)
Zeigt die Einhaltung der elektromagnetischen Verträglichkeits- und Sicherheitsanforderungen in Australien und Neuseeland.
NR-12
Die brasilianische NR-12-Verordnung legt strenge Anforderungen an die Maschinensicherheit für den Betrieb und die gesetzliche Konformität fest.
cULus (Underwriters Laboratories US & Canada)
Weist nach, dass ein Produkt die Sicherheitsanforderungen für den US-amerikanischen und kanadischen Markt erfüllt.
CSA (Canadian Standards Association)
Bestätigt die Einhaltung kanadischer Sicherheitsstandards für elektrische und industrielle Produkte.
FAQ
Maschinen mit einer CE-Kennzeichnung entsprechen den Anforderungen der Richtlinien der Europäischen Union. Diese Kennzeichnung ist die Voraussetzung für den Verkauf und Betrieb von Maschinen, weshalb diese Regelung in allen EU-Staaten gilt.
Betroffen sind laut Artikel 114 der EU Verträge, die Hersteller der in den nachfolgenden Richtlinien genannten Produkte:
- Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
- Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EG
- ATEX Richtlinie 2014/34/EG
- EMV-Richtlinie 2014/30/EG
- Druckgeräterichtlinie 97/23/EG
- Richtlinie für einfache Druckbehälter 2009/105/EG
- Richtlinie 2001/95/EG über Produktsicherheit
... und nach Artikel 153 die Betreiber in Bezug auf die Aspekte der
- Arbeitsschutzrahmenrichtlinie 89/391/EWG
- Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie 89/655/EWG
- ATEX Betriebsrichtlinie 1999/92/EG
Die Maschinenrichtlinie der EU definiert neben Schutzzielen für Maschinen auch Anwendungsbereiche und Bewertungsverfahren. Harmonisierte Normen helfen bei der Umsetzung.
Passende Normen gibt es unter anderem für
- das Risikobewertungsverfahren (Beurteilung, Minderung, Bewertung),
- die Bewertung von Sicherheitsfunktionen und
- die Umsetzung der Sicherheitsanforderungen.
Die Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung ist eine Konformitätserklärung der Hersteller. Dadurch wird offiziell bestätigt, dass das Produkt (in unserem Fall die Maschine) den Anforderungen aller für das Produkt zutreffenden EU-Richtlinien entspricht. Die Konformitätserklärung muss vom Hersteller ausführlich dokumentiert werden. Dazu zählt im Falle der Maschinenrichtlinie die Risikobeurteilung, die technische Dokumentation und die Betriebsanleitung der Maschine.
In Deutschland gilt das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Demnach haftet der "Inverkehrbringer". Nach § 2 ProdSG sind Inverkehrbringer diejenigen Personen oder Firmen, die ein Produkt oder eine Maschine erstmalig auf dem Markt bereitstellen. Auch Betreiber können zu Herstellern werden, sofern sie Maschinen wesentlich verändern, Anlagen zusammenstellen oder Maschinen komplettieren. Wer Maschinen von außerhalb der EU importiert, ist ebenso verantwortlich für die Richtlinienkonformität und dementsprechend haftbar.
Grundlegend gilt die EU-Richtlinie 2006/42/EG für
- Maschinen
- Auswechselbare Ausrüstungen
- Sicherheitsbauteile
- Lastaufnahmemittel
- Ketten, Seile und Gurte
- Abnehmbare Gelenkwellen
- Unvollständige Maschinen